Mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern und Mietern. Ab sofort gelten dabei gestaffelte Zuschüsse. Sie sollen die Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen steigern.
Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten von Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern werden von der KfW ab sofort mit 20% bezuschusst. Bisher waren es 10%. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird weiter ein Zuschuss von 10% gewährt. Die neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.
Quelle: Immo Compact, Das Fachmagazin für die Immobilienwirtschaft