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Immobilienbewertung / Wertermittlung: Novellierung der ImmowertV 2021

Herausgegeben von in Immobilienkauf ·
Tags: ImmobilienwertWertgutachtenImmobilienbewertungImmobilienWertgutachterWertgutachten
Der Immobilienmarkt ist ständig in Bewegung und Veränderungen unterworfen, aber auch Standards ändern sich von Zeit zu Zeit. Um immer auf dem aktuellen Stand zu sein, stand kürzlich wieder eine Weiterbildung bei der QM-Akademie für Bau & Sachverständigenwesen auf dem Programm. Diesmal ging es dabei im Kern um die Novellierung des ImmoWertV 2021:




Immer auf dem neusten Stand ...

Herausgegeben von in allgemeine Infos ·
Tags: ImmobilienBewertungImmobilienGutachtenImmobilienGutachterSachverständiger
Damit wir im Bereich der Immobilienbewertung und der Gutachtenerstellung fachlich ständig auf den aktuellsten Stand bleiben, haben wir uns auch in diesem Jahr bei unserem QM-Partner der QM-Akademie in Hückelhoven in einem intensiven Praxislehrgang weitergebildet.
 



DEKRA Zertifikatserweiterung

Herausgegeben von in allgemeine Infos ·
Tags: ImmobilienBeleihungswertGutachtenSachverständigerGutachter
Um Ihnen als Kunden stets eine qualifizierte Leistung zu bieten, bilden wir uns stetig weiter und frischen unser erworbenes Wissen regelmäßig auf. Aufbauend auf die DEKRA Zertifizierungungen Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 und Sachverständiger für Immobilienbewertung D2, stand kürzlich eine Erweiterung der Zertifizierung D2 auf dem Programm, bei der unter anderem das Wissen zur Beleihungswertermittlung (BelWertV) vertieft und geprüft wurde.




Privater Immobilienverkauf: Was sollte man bei Inseraten im Internet bedenken?

Herausgegeben von in Häufige Fehler beim Immobilienverkauf ·
Tags: ImmobilienImmobilienverkauf
Wie in vielen Bereichen des Lebens kann das Internet auch beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf sehr hilfreich sein, doch sollten sich private Immobilienverkäufer gut überlegen welche Daten sie im Internet veröffentlichen möchten.

Im Hinblick darauf, dass das Internet nicht nur von potentiellen Immobilienkäufern und nucht nur von redlichen Menschen genutzt wird, kann es unter Umständen leichtsinnig sein, sensible Daten wie die vollständige Anschrift in Kombination mit Dokumenten wie Fotos, Grundrissen, etc. im Netz zu veröffentlichen. Auch Hinweise zur Erreichbarkeit sollten mit Vorsicht verwendet werden, denn Angaben wie zum Beispiel: „wir sind in der Zeit von .. bis … im Urlaub, bitte erst danach wieder anrufen“, oder: „wir sind immer erst ab ... Uhr erreichbar“ können sehr heikel sein, wenn man bedenkt wie leicht sie über das Internet in falsche Hände geraten können.

Andererseits wirken Inserate von Anbietern wie „Herrn Privat“, Frau XY“ oder ähnlichen Pseudonymen nicht besonders seriös und vetrauenswürdig auf die Kaufinteressenten. Hier gilt es einen sinnvollen Kompromiss zu finden zwischen der Vermeidung von Leichtsinn durch die Veröffentlichung sensibler Daten einerseits, und vertrauenswürdigen Angaben zur Kontaktperson andererseits. Die Lösung des Problems könnte eine dritte Person sein, wie zum Beispiel ein seriöser Immobilienmakler, oder eine private Vertrauensperson, die als Kontaktperson mit vollem Klarnamen und Kontaktdaten auftreten kann, gut erreichbar ist und die Interessentenfragen zur Immobilie kompetent beantworten kann.

Infografik zum Thema Immobilienverkauf privat width=



Falsche Wohnflächenangaben können Schadenersatzforderungen nach sich ziehen

Sind die Wohnflächenangaben zu einer Immobilie nicht korrekt, können auf private Immobilienverkäufer hohe Schadenersatzforderungen zukommen. Nutzen Sie unseren Service der Wohnflächenberechnung oder lassen Sie gleich ein Kurzgutachten erstellen, um auf der sicheren Seite zu sein. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.


Peter Albersmann

DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken

Telefon:  0211 - 730 25 55
Mobil:     0173 - 436 13 61



DEKRA zertifiziert

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Tags: ImmobilienSachverständigerGutachterWertermittlungWertgutachtenWertgutachter
Immobilien Gutachter

Da der Immobilienmarkt nie statisch, sondern immer in Bewegung ist, sind auch die DEKRA Zertfizierungen zeitlich befristet. So soll sicher gestellt werden, dass sich DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung regelmäßig fortbilden und immer einen aktuellen Kenntnisstand haben.

Selbstverständlich bilden auch wir uns stetig weiter, sowohl bei der DEKRA, als auch bei anderen Instituten, um für unsere Kunden immer auf dem neusten Stand zu sein und qualifizierte Leistungen bieten zu können.

Aufbauend auf die bereits seit Jahren bestehende DEKRA Zertifizierung zum DEKRA Sachverständiger D1, wurde nun die Fortbildung zum DEKRA Sachverständigen D2 erfolgreich abgeschlossen, sodass mein Gutachterbüro wieder frisch DEKRA zertifiziert ist.


KfW verbessert Zuschüsse für Einbruchschutz

Herausgegeben von in allgemeine Infos ·
Tags: HauseigentümerZuschüsseUmbauImmobilienFörderungEinbruchschutz
Mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern und Mietern. Ab sofort gelten dabei gestaffelte Zuschüsse. Sie sollen die Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen steigern.

Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten von Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern werden von der KfW ab sofort mit 20% bezuschusst. Bisher waren es 10%. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird weiter ein Zuschuss von 10% gewährt. Die neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.
Quelle: Immo Compact, Das Fachmagazin für die Immobilienwirtschaft


Neues Heizungslabel ab 2017 - Schornsteinfeger vergeben ab 2017 das neue Heizungslabel

Herausgegeben von in allgemeine Infos ·
Tags: ImmobilienEigentümerInfosImmobilienwissen
Ab 1. Januar 2016 erhalten alle Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, schrittweise ein "Energielabel". Bezirksschornsteinfeger sind künftig verpflichtet, diejenigen Heizgeräte nach zu etikettieren, die noch kein Effizienzlabel haben.

Dank des neuen Labels kann man die Effizienzklasse des alten Kessels direkt mit der Klasse neuer Heizgeräte vergleichen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell mögliche Einsparungen erkennen, denn knapp 70 Prozent der Heizkessel in Deutschland entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und verschwenden Energie und Heizkosten.

Ein neuer Kessel spart bis zu 20 Prozent an Energie, CO2 und Heizkosten. Zum Label gehört auch ein kostenloses Faltblatt: Es informiert auch über Beratungsangebote, die Hausbesitzern mögliche Lösungen für eine Heizungsoptimierung aufzeigen.

Quelle: ImmoCompact, Das Fachmagazin für die Immobilienwirtschaft


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