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Falsche Wohnflächenangaben können Schadenersatzforderungen nach sich ziehen

Sind die Wohnflächenangaben zu einer Immobilie nicht korrekt, können auf private Immobilienverkäufer hohe Schadenersatzforderungen zukommen. Nutzen Sie unseren Service der Wohnflächenberechnung oder lassen Sie gleich ein Kurzgutachten erstellen, um auf der sicheren Seite zu sein. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.


Peter Albersmann

DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken

Telefon:  0211 - 730 25 55
Mobil:     0173 - 436 13 61



DEKRA zertifiziert

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Tags: ImmobilienSachverständigerGutachterWertermittlungWertgutachtenWertgutachter
Immobilien Gutachter

Da der Immobilienmarkt nie statisch, sondern immer in Bewegung ist, sind auch die DEKRA Zertfizierungen zeitlich befristet. So soll sicher gestellt werden, dass sich DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung regelmäßig fortbilden und immer einen aktuellen Kenntnisstand haben.

Selbstverständlich bilden auch wir uns stetig weiter, sowohl bei der DEKRA, als auch bei anderen Instituten, um für unsere Kunden immer auf dem neusten Stand zu sein und qualifizierte Leistungen bieten zu können.

Aufbauend auf die bereits seit Jahren bestehende DEKRA Zertifizierung zum DEKRA Sachverständiger D1, wurde nun die Fortbildung zum DEKRA Sachverständigen D2 erfolgreich abgeschlossen, sodass mein Gutachterbüro wieder frisch DEKRA zertifiziert ist.


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